Grundrechte nicht aushebeln
Betr.: Bürgerbeteiligungsverfahren für geplante Seilbahn, Rundschau vom 17. Februar
19.02.2016
, 12:39 Uhr
Das angedachte Bürgerbeteiligungsverfahren ist sicherlich eine gute Möglichkeit, Demokratie erlebbar zu machen. Nur sollte diesem Verfahren eine juristische und wirtschaftliche Würdigung des jeweiligen Themas vorangestellt sein. Auch ein möglicherweise positives Votum des Bürgerbeteiligungsverfahrens für die Seilbahn wird keine Grundrechte aushebeln oder Wirtschaftlichkeit herstellen. Die Verwaltung läuft Gefahr, durch den parallelen Ansatz unnötig 70.000 Euro auszugeben, sollte sich die Einschätzung des Rechtsgutachtens der Seilbahngegner bestätigen.
Andreas Leiner, Cläre-Blaeser-Straße