Immobilien-Rundschau Kaufnebenkosten - der zweite Kaufpreis

Wuppertal · Immobilien kaufen, besitzen und verkaufen - das ist auch in Wuppertal ein Thema mit vielen Fragezeichen. Führende Marktexperten erklären in der Rundschau, was Anbieter und Interessenten wissen sollten.

Frank Müller gehört mit seinem Büro „fmi“ zu den größten Maklern in Wuppertal. Er stützt sich auf mehr als 25 Jahre Erfahrung am lokalen Markt und verfügt über mehrere nationale und internationale Qualifikationen in der Immobilienwirtschaft.

Foto: fmi

Heute: Frank Müller über Kaufnebenkosten, die jeder Immobilienerwerber einkalkulieren muss.

Wer eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück erwirbt wird feststellen, dass weitere, nicht unerhebliche Kosten anfallen. Dies sind im Einzelnen:

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer bemisst sich nach dem Kaufpreis. Sie beträgt in Nordrhein-Westfalen 6,5 Prozent und ist einmalig etwa sechs Wochen nach Kaufvertragsschließung zu zahlen. Wer ein Grundstück mit Bauvertrag von einem Bauträger erwirbt, muss wissen, dass die Grunderwerbsteuer nicht nur für das Grundstück, sondern auch für die Gebäudeherstellungskosten anfällt. Ist bei einer Gebrauchtimmobilie eine Einbauküche oder anderes Inventar vorhanden, was mit erworben wird, sollte dieses Inventar preislich gesondert ausgewiesen werden, weil darauf keine Grunderwerbsteuer anfällt. Wir empfehlen immer, den Steuerberater hinzuziehen, wenn es an die Kaufvertragsgestaltung geht.

Maklerkosten

Die Maklerkosten sind regional unterschiedlich und werden von den Maklerbüros selbst festgesetzt. In Wuppertal fordern die Makler überwiegend einen Provisionssatz in Höhe von 3,57 Prozent des Kaufpreises. Das Honorar darf nur erhoben werden, wenn der Makler erfolgreich die Immobilie vermittelt hat. Ansonsten dürfen Makler kein Geld nehmen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Makler, die "für den Käufer provisionsfrei" arbeiten, werden vom Verkäufer bezahlt. Vereinzelt versuchen Makler höhere Provisionssätze durchzusetzen — insbesondere dann, wenn die Nachfrage das Angebot deutlich übersteigt. Man muss selbst entscheiden, ob man dazu bereit ist.

Notar- und Gerichtskosten

Diese betragen etwa 2 Prozent des Kaufpreises. Etwas weniger ist es, wenn man keine Finanzierung benötigt. Die Kosten der Grundschuldbestellung entfallen dann.

Sonstige Kosten

Die Banken fordern zunehmend detaillierte Immobilieninformationen, um die Finanzierung bereitzustellen. Teilweise wird gefordert, maßstabsgerechte Grundrisse, Aufmaße, Kubaturberechnungen, Bau- und Altlastenauskünfte etc. vorzulegen. Die Unterlagen sind oft nicht vorhanden und müssen erstellt oder bereitgestellt werden. Auch das kann leicht mehrere tausend Euro kosten. Gerade Banken, die im Internet zunächst preiswert erscheinen, fordern umso mehr Unterlagen an. Billiger wird dann oft teurer…