Kritik an Ordnungsamt „Tacheles“: Stadt agiert „vorsätzlich rechtwidrig“
Wuppertal · Der Wuppertaler Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein „Tacheles“ fordert Oberbürgermeister Andreas Mucke auf, den „Demokratie- und Grundrechteabbau durch die Stadt Wuppertal“ zu beenden. Hintergrund sei, dass das Ordnungsamt trotz gegenteiliger Rechtsprechung zwei Versammlungen untersagt habe, obwohl die „Corona-kompatibel“ abgehalten werden sollten.
Die Stadt habe eine für Samstag (25. April 2020) geplante Versammlung des Wuppertaler Studierendenkollektives („Keine Quarantäne für unsere Freiheitsrechte“) mit zehn Personen sowie eine weitere mit 15 Personen des „Wuppertaler Aktionsbündnisses gegen TTIP und andere Freihandelsfallen“ am 1. Mai verboten. „Letzte Woche musste die Initiative Seebrücke Wuppertal die Durchführung ihrer Protestaktion gegen die ablehnende Ordnungsverfügung der Stadt Wuppertal durchklagen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (VG) hat im Eilverfahren festgestellt, dass die Ordnungsverfügung der Stadt Wuppertal rechtswidrig ist, da selbstverständlich auch in Corona-Zeiten Grundrechte gelten und nicht außer Kraft gesetzt sind. Gleiches hat schon das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in mittlerweile zwei Entscheidungen festgestellt“, so Tacheles. Die neuerlichen Untersagungen der Stadt Wuppertal seien „entgegen klarer Rechtsprechung des VG Düsseldorf explizit zur Situation in Wuppertal“ ergangen.
„Tacheles“ weiter: „Die beiden Untersagungsverfügungen sind vom Wortlaut und inhaltlich identisch mit der kassierten Untersagungsverfügung gegen die Initiative ,Seebrücke‘. Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Stadt Wuppertal vorsätzlich rechtwidrig agiert. Grundsätzlich hat sie zu prüfen, ob sie nicht doch Versammlungen zulassen kann und muss! Ein solches vorsätzliches Handeln der Stadt Wuppertal ist unerträglich und nicht akzeptabel. Wir fordern die Stadt und damit Oberbürgermeister Mucke auf, hier unverzüglich aktiv zu werden und dafür Sorge zu tragen, dass dieses grundrechtfeindliche Verhalten der Stadtverwaltung eingestellt wird.“
Der geschäftsführende Vorstand Harald Thomé: „Wir fordern den Oberbürgermeister Andreas Mucke dazu auf hier unverzüglich tätig zu werden, elementare Grundrechte dürfen nicht weiter durch seine Behörden außer Kraft gesetzt werden. Dass dies nach dem sehr klaren und eindeutigen Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf passiert, ist nicht mehr akzeptabel und geht in die Richtung von vorsätzlichem rechtswidrigen Handeln. Hier hat Herr Mucke unverzüglich zu handeln.“