Corona-Pandemie Omikron-Variante: Stadt trifft Maßnahmen
Wuppertal · Die Zahl der Positivbefunde mit der Omikron-Variante hat sich nach Angaben der Stadt in Wuppertal binnen einer Woche auf 78 verdreifacht (Stand 23. Dezember 2021, 10 Uhr).
Außerdem gehen die Expertinnen und Experten des Gesundheitsamtes von weiteren Fällen „unter dem Radar“ der Testungen aus. Auf diese „besorgniserregende Entwicklung“ reagiert die Stadt zunächst mit erhöhten Hygienestandards bei größeren eigenen Veranstaltungen.
So wird bei Konzerten in der Historischen Stadthalle oder im Opernhaus an den Weihnachtstagen auf ein gastronomisches Pausenangebot verzichtet. Zudem wird eine FFP2-Masken-Pflicht im Rahmen des Hausrechtes ausgesprochen.
„Wir haben angesichts des enormen Anstiegs der Zahlen durchaus auch über eine Absage der Konzerte diskutiert“, erklärten Oberbürgermeister Uwe Schneidewind, Krisenstabsleiter Johannes Slawig und Kulturdezernent Matthias Nocke nach einer weiteren Gesprächsrunde am 23. Dezember. „Wir anerkennen aber ausdrücklich das hohe Schutzniveau, das die Stadthalle und die Wuppertaler Bühnen mit ihren sehr sorgsamen Hygienekonzepten den Besuchern garantieren. Und wir sind uns bewusst, was es für ein schwieriges Signal in die Stadt-Gesellschaft wäre, den Menschen, die sich höchst verantwortlich verhalten und ihren Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie leisten, die Freude der traditionellen Festtagskonzerte zu nehmen.“
Die Entscheidung beziehe sich allerdings auf die aktuelle Pandemiesituation mit einem insgesamt immer noch sinkenden Inzidenzwert. Sollte sich die Omikron-Variante weiter so schnell durchsetzen und weitere Faktoren zu einem noch höheren Gefährdungspotential führen, dann könne die Absage von Veranstaltungen, etwa des Neujahrskonzertes, zur akuten Kontaktvermeidung auch kurzfristig immer noch notwendig werden. Die Stadt müsse in der Abwägung ihrer Vorbildfunktion gerecht werden.
Nach den Feiertagen wird es daher eine neue Lagebewertung für die kommende Woche geben. Dabei werde auch eine Auswertung der ab dem 28. Dezember gültigen, neuen Coronas-Schutzverordnung des Landes einbezogen.