Ostersbaum Brandstifter wegen versuchten Mordes angeklagt

Wuppertal · In der Nacht auf den 11. September 2019 klickten im Keller eines Hauses in der Lothringer Straße die Handschellen. Zuvor hatte der 23-jährige Wuppertaler, den Polizeibeamte dort festgenommen hatten, im Keller des Hauses Feuer gelegt. Nun hat der Prozess begonnen.

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger beim Prozessauftakt.

Foto: Sabine Maguire

Gebrannt hatte es an mehreren Stellen - unter anderem an einer Matratze soll sich das Feuer ausgebreitet haben. Die nächtliche Brandstiftung hatte die 16 Bewohner des Mehrfamilienhauses in Angst und Schrecken versetzt, sie waren von der Polizei evakuiert worden. Ein Polizist hatte sich im Treppenhaus verirrt und war nur mit Glück aus dem qualmenden Hausflur ins Freie gelangt. Mit einer Rauchgasvergiftung soll er im Krankenhaus behandelt worden sein.

Der Brandstifter war für die Beamten kein Unbekannter mehr - bereits in den Wochen zuvor hatte es am Ostersbaum mehrere Brände gegeben. So hatte es am 28. August morgens um 5 Uhr in der Ewaldstraße gebrannt, das Feuer war von selbst erloschen. Dazu beigetragen hatte offenbar eine durch die Hitze „ausgelötete“ Wasserleitung. Die fünf Bewohner des Mehrfamilienhauses waren mit dem Schrecken davongekommen. Zwei Tage später hatte es im Keller der Stuttbergstraße an vier Stellen gebrannt, dazu soll noch ein im Hausflur abgestellter Kinderwagen in Flammen gestanden haben. Zeugen hatten zum Feuerlöscher gegriffen, den Rest übernahm die Feuerwehr. Derweil war eine Zeugin in Ohnmacht gefallen und auch ein weiterer Zeuge wurde mit einer Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert.

Schnell war klar: Der Brandstifter aus der Lothringer Straße soll auch die anderen beiden Brände gelegt haben. Fünf weitere Fälle im Viertel konnte ihm die Staatsanwaltschaft bislang nicht nachweisen und noch ist nicht klar, ob der nun wegen versuchten Mordes angeklagte junge Mann sich zu den vorgeworfenen Taten einlassen wird. Zum Prozessauftakt wurde die Anklage verlesen. Vom Vorsitzenden Richter Jochen Kötter war dazu auch noch zu hören, dass dem 23-Jährigen eine sich an die Haftstrafe anschließende Sicherungsverwahrung droht. Als man ihn in der Lothringer Straße auf „frischer Tat“ ertappt hatte, soll er den Polizeibeamten gesagt haben, dass er krank sei. Das Gericht hat demzufolge eine psychiatrische Begutachtung angeordnet - auch deshalb, weil der Angeklagte bereits als Jugendlicher in Köln wegen Brandstiftung verurteilt wurde.

Nachdem es im Sommer 2019 am Ostersbaum mehrfach zu Brandstiftungen gekommen war, hatten Ermittler etliche Videoaufnahmen privater Kameras ausgewertet. Dabei war der nun Angeklagte aufgefallen, der sich in der Nähe der Brände aufgehalten hatte. Die Polizei war daraufhin vermehrt Streife gefahren, auch Zivilbeamte waren im Viertel unterwegs. Ein Foto des Verdächtigen war an alle Streifenwagen gegangen und als eine Streife den Angeklagten auf seinem Balkon beim Rauchen beobachtet hatte, war eine Überwachung genehmigt worden. Nachdem Polizeibeamte einen Feuerschein im Haus an der Lothringer Straße gesehen hatten, wurde mit einem schnellen Eingriff vermutlich Schlimmeres verhindert. Der Angeklagte soll sich gegen seine Festnahme heftig gewehrt haben. Der Prozess wird am 13. Juli fortgesetzt.