Kritik von "Tacheles" Sozialgericht verurteilt Jobcenter
Wuppertal · Eigentlich ein einfacher Fall: Ein Hartz-IV-Bezieher muss sein Warmwasser mit einer Gastherme dezentral zubereiten. Das Gesetz besagt in solchen Fällen, dass die dafür anfallenden Kosten zu übernehmen sind.
Das Wuppertaler Jobcenter sah das nicht so. Deswegen kam es zum Rechtsstreit - wegen Warmwasserkosten in Höhe von 301,32 Euro.
Im Rahmen des Klageverfahrens, so der Sozialhilfeverein "Tacheles" in einer Pressemitteilung, hat das Düsseldorfer Sozialgericht das Jobcenter Wuppertal mehrfach auf die Sach- und Rechtslage aufmerksam gemacht und die "Fortführung des Verfahrens aus Sicht des Beklagten" (= das Jobcenter, Anmerk. d. Red.) als "rechtsmissbräuchlich" bezeichnet.
"Tacheles" zitiert das Gericht: "Obwohl der Beklagte gegen die insoweit eindeutigen dienstlichen Anweisungen der Bundesagentur zu § 20, 21 und 22 SGB II verstößt, hat der Beklagte das Verfahren sinnloserweise fortgeführt und damit absichtlich bei Gericht Kosten verursacht."
Das Wuppertaler Jobcenter ist nicht nur zur Nachzahlung der tatsächlichen Warmwasserkosten in Höhe von über 300 Euro, sondern auch zu einer "Rechtsmissbrauchsgebühr" verurteilt worden.
Harald Thomé vom Verein "Tacheles": "In unserer Beratung stoßen wir häufig auf solche Fälle, wobei dieser noch fast 'harmlos' ist, weil es 'nur' um einen Betrag von rund 300 Euro ging. Zunehmend geht es bei unseren Fällen um viele hundert Euro, drohenden Energieverlust oder gar drohenden Wohnungsverlust." Thomé abschließend: "Wir begrüßen das Düsseldorfer Urteil, weil es dem Jobcenter deutlich die Grenzen aufzeigt."
Das Urteil des Sozialgerichtes Düsseldorf vom 27. April 2016 (Aktenzeichen: S 35 AS 159/15) gibt gibt es hier zum Download: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Wuppertal_Kommunales/SG_Duesseldorf_27.04.2016.pdf