Neuer Flyer der Stadt Wuppertal Hilfe bei Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung

Wuppertal · Die Stadt Wuppertal unterstützt Arbeitgeber dabei, Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung einzurichten. Jetzt informiert sie in einem aktuellen Flyer darüber, welche Hilfen es gibt, und wirbt bei Unternehmen dafür, die Hilfsangebote zu nutzen.

Mitarbeiter der Lebenshilfe-Schreinerei arbeiten an der Transportbox (Archivbild).

Foto: Lebenshilfe Wuppertal

Von Arbeitgebern, die nicht die gesetzlich geforderte Mindestzahl an Arbeitnehmerinnen mit Behinderung beschäftigen, erhebt der Landschaftsverband Rheinland die sogenannte Ausgleichsabgabe. Diese kommt ohne Abzüge den schwerbehinderten Beschäftigten und ihren Arbeitgebern zu Gute. Einen Teil des Betrages erhält die Stadt zur Förderung dieser Beschäftigungsverhältnisse.

Die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben der Stadt konnte nach eigenen Angaben im Jahr 2022 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Behinderung mit 301.500 Euro aus Mitteln der Ausgleichsabgabe unterstützen – rund 50.000 Euro mehr als im Vorjahr 2021: „Die Anzahl der Fördermaßnahmen, wie zum Beispiel Arbeitstrainings oder die Anpassungen an der Arbeitsplatzausstattung blieb dabei jedoch identisch. Es war lediglich ein Anstieg der Übernahme von Kosten für Einsätze von Gebärdendolmetschern im beruflichen Kontext zu verzeichnen.“

Eine weitere positive Entwicklung gab es bei den Kündigungen von Menschen mit Behinderung. Arbeitnehmer, bei denen eine Schwerbehinderung vorliegt oder die Schwerbehinderten gleichgestellt sind, darf nach Ablauf der Probezeit nur mit Zustimmung des Inklusionsamtes beim Landschaftsverband Rheinland gekündigt werden. Die für die Entscheidung erforderliche Sachverhaltsaufklärung wird durch die Fachstelle für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben geleistet.

Zu Beginn von Corona war die Sorge groß, dass die Zahl der Anträge steigen würde: „Glücklicherweise zeigen die Fallzahlen von 2019 bis 2022 aber, dass die Anzahl der Anträge auf Zustimmung zur Kündigung von schwerbehinderten Arbeitnehmern sogar rückgängig ist. Waren es 2019 noch 159 Verfahren, so sank die Zahl der Anträge während der Pandemie in 2020 auf 139, 2021 auf 113 und 2022 auf 107 Verfahren.“

„Die Fachstelle der Stadt informiert gerne über die Fördermöglichkeiten, die zur Verfügung stehen. Termine in den Betrieben sind selbstverständlich möglich. Bei Bedarf können auch Kooperationspartner, wie zum Beispiel der technische Beratungsdienst des Landschaftsverbandes eingebunden werden“, erläutert Stadtdirektor und Sozialdezernent Dr. Stefan Kühn.

Die Fachstelle plant, künftig noch aktiver auf Arbeitgeber, Beschäftigte und Mitarbeitervertretungen zuzugehen und hat dafür in einem Informationsflyer die einzelnen Tätigkeitsbereiche zusammengefasst. Der Flyer kann auch per E-Mail an behinderung-im-arbeitsleben@stadt.wuppertal.de angefordert werden.