Bundeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten Roswitha Bocklage als Sprecherin verabschiedet
Wuppertal · Von 2006 bis 2014 sowie von 2015 bis Mitte Mai 2023 war die Wuppertalerin Roswitha Bocklage Sprecherin der Bundeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten. Nun wurde sie in Leipzig aus diesem Amt auf eigenen Wunsch verabschiedet.
Bocklage ist Leiterin der Stabstelle Gleichstellung und Antidiskriminierung der Stadt Wuppertal. Zusätzlich zu ihren Aufgaben für die Stadt Wuppertal setzt sie sich auch auf Bundesebene für Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit ein. Mit großem Applaus und vielen Dankesworten wurde sie von ihren Kolleginnen verabschiedet.
Auf der Bundeskonferenz in Leipzig drehte sich zwei Tage lang alles um das Thema „Gretchenfragen – feministische Perspektiven für die Zukunft“. Dabei wurden Positionierungen zu folgenden Themen herausgearbeitet:
● Häusliche Gewalt: 3,8 Milliarden Euro zahlt die Gesellschaft im Jahr für die Folgen von häuslicher Gewalt. Jeden dritten Tag wird eine Frau von ihrem (Ex-)Partner ermordet. Nicht zu beziffern ist das Leid, dass häusliche Gewalt bei Frauen und Kindern verursacht. Deutschland hat die Istanbul-Konvention unterzeichnet, die konkrete Umsetzung läuft jedoch schleppend. Bocklage: „Es braucht mehr Geld für Täterarbeit und Präventionsprojekte für Jungen. Es braucht Strukturen für besonders verletzliche Gruppen, wie Trans- und Inter-Personen. Frauenschutzhäuser brauchen eine verlässliche und nachhaltige Finanzierung auch in unserer Stadt.“
● Politische Teilhabe: Etwa ein Drittel der Bundestagsabgeordneten sind weiblich, der Anteil der Bürgermeisterinnen beträgt nur 11,7 Prozent. Nur durch Parität können die Belange von Frauen wirklich gesehen werden. Auch in der Kommunalpolitik ist der Frauenanteil viel zu niedrig. „Ich wünsche mir, dass mehr Frauen auf sicheren Listenplätzen aufgestellt werden“, sagt Bocklage.
● Gesundheit: Immer mehr Geburtsabteilungen werden geschlossen, Schwangere müssen gerade in ländlichen Regionen lange Wege in Kauf nehmen, werden abgewiesen, wenn Kreißsäle belegt sind. Es braucht eine wohnortnahe Versorgung für Schwangere. Noch immer kann ein Schwangerschaftsabbruch laut Paragraph 218 mit Gefängnisstrafe geahndet werden und immer weniger Ärztinnen und Ärzte können einen Abbruch vornehmen. Methoden für Schwangerschaftsabbrüche müssen im Medizinstudium gelehrt werden.
● Alleinerziehende: Alleinerziehende sind fünfmal häufiger von Armut Betroffen, als Zwei-Eltern-Familien, 88 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen. Durch eine steuerliche Entlastung und sichere Kinderbetreuung könnte die finanzielle Situation Alleinerziehender verbessert werden.
Damit auf politischer Ebene Antworten gegeben werden, wurden entsprechende Anträge an die Bundesregierung auf der Bundeskonferenz verabschiedet.