Die Säge kreist ohne Unterlass
Am 1. März beginnt wieder die sogenannte "Sperrfrist" für Gehölzschnitte. Das führt dazu, dass momentan im ganzen Stadtgebiet Motorsägen zu hören sind...
26.02.2016
, 15:22 Uhr
Nach Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5 Ziffer 2, BNatSchG) ist es verboten, "Bäume, die außerhalb des Waldes…oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsch und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen… ", insbesondere um brütende Vögel zu schützen.
Das führt zu einer Verdichtung der entsprechenden Rückschnitte und Baumfällungen auch und gerade im öffentlichen Raum. In etlichen Leserbriefen wurden die massiven Fällungen teils sehr heftig kritisiert.