Neue Corona-Schutzverordnung in NRWEinzelhandel: 2G, aber nur noch mit Stichproben
Die NRW-Landesregierung hat die Corona-Schutzverordnung erneuert. Sie betrifft unter anderem die Kontrolle der 2G-Regel beim Zugang zu Ladengeschäften und Märkten sowie zu Geschäftslokalen von Dienstleistern und Handwerkern, die künftig stichprobenartig erfolgt. Auch für Karneval wurden Regelungen getroffen. Die Änderungen gelten ab Mittwoch (9. Februar 2022) zunächst bis zum 9. März 2022.