Kritik an UmgeimpftenIHK: Belastung für Einzelhandel und Gastronomie
Bund und Länder haben sich entschieden: Künftig dürfen nur vollständig geimpfte oder genesene Kunden Einzelhandelsgeschäfte betreten (2G), Ausnahmen gelten nur für Lebensmittelgeschäfte und andere Sortimente des täglichen Bedarfs. Wer im Restaurant essen will, muss möglicherweise zusätzlich einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen (2G plus).