Im Schlaf blutig geschlagen
Wuppertal · Für 14 Monate muss ein 33-jähriger Angeklagter vom Loh ins Gefängnis, weil er in seiner Wohnung einen schlafenden Mitbewohner (21) angegriffen und blutig geschlagen hat.
Das Landgericht verurteilte den Mann wegen gefährlicher Körperverletzung; er ist vielfach unter anderem für Gewalttaten mit rechtem Hintergrund vorbestraft. Einen Raub-Vorwurf gegen den Gelegenheitsarbeiter werteten die Richter jedoch als nicht erwiesen.
Der Mann hatte gestanden, im Juni vor zwei Jahren tief in der Nacht alkoholisiert an sein Opfer herangetreten zu sein, das auf einer Couch lag. Er habe sich auf den Schlafenden gekniet und zugeschlagen, weil er ihn aus der Wohnung werfen wollte: "Der hatte mir Sachen geklaut." Richter Ulrich Krege hielt ihm vor: "Bei der Polizei haben Sie gesagt: 'Ich hatte ihn in Verdacht, konnte aber nichts beweisen. Da hab' ich ihm in die Fresse gehauen.'" Der Angeklagte ließ das offen.
Der Geschlagene war wenige Wochen zuvor in der Wohnung aufgenommen worden, weil er keine eigene Bleibe hatte. Man habe zusammen Musik gehört. Nach dem Überfall war der 21-Jährige blutüberströmt in einer Polizeistation erschienen. Nur Minuten später nahmen die Beamten den Angeklagten fest — und zwar zunächst eben unter Raubverdacht, weil Geldbörse und Handy des Opfers fehlten und beides in der Wohnung gefunden wurde. Der 21-Jährige erklärte schließlich, er könne sich nicht erinnern, dass der Ältere ihm die Sachen weggenommen hätte.
Das Urteil ist rechtskräftig, der Angeklagte sitzt seine Strafe bereits ab. Darin einbezogen ist eine frühere Verurteilung wegen einer anderen Straftat.