Forensik: Widerstand aus Velbert gegen "Kleine Höhe"
Wuppertal / Velbert · Velberts Bürgermeister Dirk Lukrafka hat in der Frage des Forensik-Areals weiterhin große naturschutzrechtliche sowie erschließungstechnische Bedenken gegen den Standort "Kleine Höhe". Nachdem NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens und der Wuppertaler Oberbürgermeister Andreas Mucke hatten zuvor das Gebiet als künftigen Standort einer neuen Maßregelvollzugsklinik ins Visier genommen.
Die "Kleine Höhe" grenzt an das Wohngebiet Rosenhügel an.
In einer Stellungnahme der Stadt heißt es: "Auch 24 Stunden nach Bekanntwerden der Vereinbarung konnte Velberts Bürgermeister Dirk Lukrafka der Vereinbarung nichts positives abgewinnen. Zwar erkenne auch er an, dass neue forensische Standorte in NRW notwendig seien und die Versorgungslücke im Landgerichtsbezirk Wuppertal geschlossen werden müsse. Er habe aber das Gefühl, dass dieser Standort von der Ministerin im Vorfeld nicht kritisch geprüft wurde, obwohl bereits Ende 2012 sein Vorgänger, Stefan Freitag, hierfür eindringlich geworben habe. Die damaligen großen naturschutzrechtlichen sowie erschließungstechnischen Bedenken gegen den Standort "Kleine Höhe" bestünden schließlich auch weiterhin, so der Bürgermeister. Er erinnerte zudem auch an die weiterhin geltende Resolution des Stadtrates vom 11. Dezember 2012, die folgenden Wortlaut hatte:
Die Stadt Velbert fordert, den Grüngürtel und Naturbereich im Einzugsgebiet "Kleine Höhe" zu erhalten.
1. Der Rat der Stadt Velbert erkennt an, dass neue forensische Standorte in Nordrhein-Westfalen notwendig sind und die Versorgungslücke im Landgerichtsbezirk Wuppertal geschlossen werden muss.
2. Der Rat der Stadt Velbert lehnt jedoch in diesem Zusammenhang den Standort "Kleine Höhe" ab und fordert das Ministerium ausdrücklich auf, im Rahmen der Standortprüfung für die Errichtung einer Forensischen Klinik die Belange des Landschafts- und Naturschutzes und die wasserwirtschaftlichen Belange unbedingt zu berücksichtigen. Der in dieser Region einmalige Grüngürtel und Naturbereich im Einzugsgebiet "Kleine Höhe" muss unbedingt erhalten bleiben.
3. Der Rat der Stadt Velbert stellt fest, dass die Stadt Velbert trotz bereits erfolgter gründlicher Überprüfung keinen Standort im eigenen Stadtgebiet anbieten kann.
4. Der Rat der Stadt Velbert stellt fest, dass unabhängig von der Standortentscheidung ausschließlich das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW verpflichtet ist, eine ausreichende Information für die in unmittelbarer Nähe zu den geplanten Standorten wohnenden Menschen sicherzustellen und eine Bürgerversammlung durchzuführen.
Der Bürgermeister hofft, dass bei dem anstehenden Planverfahren zum Standort ,Kleine Höhe‘ die betroffenen Städte sowie die in unmittelbarer Nachbarschaft lebenden Menschen, unabhängig davon, ob diese auf Velberter oder Wuppertaler Gebiet wohnen, angehört und sie in jeder Phase umfänglich und transparent informiert werden.
Abschließend wies der Bürgermeister darauf hin, dass er derzeit intern umfassend prüfen lasse, wie sich die Stadt Velbert in das Planverfahren einbringen kann. ,Ich habe zudem das Thema auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 8. Dezember gesetzt, um gemeinsam mit dem Stadtrat das weitere Vorgehen abzustimmen.‘"