Bundestagswahl 2017 Die Stimmzettel: Jeder hat zwei Kreuze
Wuppertal / Berlin · Landeswahlleiter Wolfgang Schellen hat die 13,1 Millionen Wahlberechtigten in NRW dazu aufgerufen, am 24. September wählen zu gehen.
"Jede Demokratie lebt von der aktiven Beteiligung ihrer Bürgerinnen und Bürger", erklärte Schellen. "Nehmen Sie Ihr demokratisches Mitwirkungsrechtrecht wahr. Nur wer zur Wahl geht, bestimmt mit, wer in den kommenden vier Jahren im Bund regiert. Deshalb sollte niemand diese wichtige Entscheidung allein den anderen überlassen." An der Urnenwahl teilnehmen kann auch, wer die rechtzeitige Absendung der Briefwahlunterlagen verpasst hat und ein Wahllokal in seinem Wahlkreis aufsuchen kann.
Wer wählen geht, soll seine Wahlbenachrichtigung und für mögliche Nachfragen seinen Personalausweis oder Reisepass mitnehmen. Wer die Wahlbenachrichtigung vergessen oder verloren hat, kann bei Vorlage von Personalausweis oder Pass dennoch in seinem Wahllokal wählen. Die genaue Adresse des zugewiesenen Wahlraums befindet sich in der Wahlbenachrichtigung. Der Ort des Wahlraums kann sich seit der letzten Wahl geändert haben. Daher empfiehlt sich vor dem
Gang ins Wahllokal ein nochmaliger Blick in die Wahlbenachrichtigung. Viele Gemeinden bieten darüber hinaus in ihren Internet-Angeboten Wahllokal-Finder an. Sie geben auch telefonisch Auskunft.
Die Wahllokale sind am kommenden Sonntag (24.September 2017) von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Anschließend findet dort die Auszählung der Stimmen statt. Diese ist öffentlich.
Im Wahllokal erhalten die Wählerinnen und Wähler einen etwa 60 cm langen und 21 cm breiten Stimmzettel. Darauf können zwei Stimmen durch Ankreuzen vergeben werden:
Die Erststimme in der linken, schwarz gedruckten Spalte des Stimmzettels ist für den Gewinn des Direktmandates im Wahlkreis maßgeblich. Die Wählerinnen und Wähler in den 64 nordrhein-westfälischen Wahlkreisen können sich zwischen sechs bis zwölf Bewerberinnen und Bewerbern für den Wahlkreis entscheiden. Im Wahlkreis gewählt ist, wer die meisten Stimmen erringt. Mit der Zweitstimme in der rechten, blauen Spalte des Stimmzettels können sich die Wählerinnen und Wähler auf eine der 23 Landeslisten der Parteien festlegen. Die Namen der ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber, die auf der Landesliste einer Partei antreten, sind auf dem Stimmzettel vermerkt.
Zur ersten Orientierung ist ein Muster des Stimmzettels am Zugang zum Wahlraum ausgehängt.
Kann ein Wahlraum ausnahmsweise nicht barrierefrei erreicht werden, erteilen die Wahlämter der Kommunen auf Antrag noch bis Freitag (22. September), 18 Uhr, Wahlscheine, damit Betroffene in einem Wahllokal mit barrierefreiem Zugang im Wahlkreis wählen können.
Sehbehinderte und blinde Wahlberechtigte können ihre Stimme mit Hilfe einer speziellen Stimmzettelschablone und einer Audio-CD abgeben. Damit sie ohne fremde Hilfe die Vorderseite des Stimmzettels erkennen und ihn richtig in die Schablone einlegen können, ist bei allen Stimmzetteln die rechte obere Ecke abgeschnitten.
In zuvor bestimmten Wahllokalen und Briefwahlbezirken erhalten alle Wahlberechtigten besonders gekennzeichnete Stimmzettel. Sie dienen der Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik. Untersucht werden anonym die Wahlbeteiligung und das Stimmabgabeverhalten verschiedener, nach Alter und Geschlecht zusammengesetzter Wählergruppen. Wer in einem der für die Wahlstatistik ausgewählten Wahlbezirke an der Wahl teilnimmt, kann nur mit einem entsprechend gekennzeichneten Stimmzettel wählen. "Es ist jedoch sichergestellt, dass das Wahlgeheimnis auf jeden Fall gewahrt wird", betont der Landeswahlleiter.
In den Wahlräumen wird durch Aushänge über die Erhebung informiert. Ist der eigene Wahlbezirk für die Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik bestimmt, steht dies auch in der Wahlbenachrichtigung.
In 211 Wahlbezirken in Nordrhein-Westfalen befragen Mitarbeiter der Meinungsforschungsinstitute Infratest dimap oder forsa die Wählerinnen und Wähler zu ihrer Wahlentscheidung, nachdem diese den Wahlraum wieder verlassen haben. Die Teilnahme an dieser Befragung ist freiwillig. Sie darf nicht zur Behinderung oder Beeinflussung des Wahlablaufs führen. Die Ergebnisse dienen der Erstellung von Prognosen, Hochrechnungen und Analysen für die Medien am Wahlabend.